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Aktuelles / Gesetze / Verordnungen
 
 
Das Waffengesetz ( zuletzt geändert am 19. Juni 2020)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/WaffG.pdf
 
 
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/
 
 
Das Beschussgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/
 
 
Die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html
 
 
Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes zur theoretischen Waffensachkunde-Prüfung
 
 
Hier finden Sie den Kontakt zur Waffenbehörde beim Landeskriminalamt Berlin (LKA 514)
        https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/
 
 

Formulare

 
Antragsformular auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis
Die Waffenhandelserlaubnis benötigen Personen, die gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermitteln.
 
 
Antragsformular auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (und Munition).
 
 
Antragsformular auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
Der Jagdschein ist die Erlaubnis zur berechtigten Ausübung der Jagd, er wird auf höchstens 3 Jahre erteilt und berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und Langwaffenmunition.
 
 
Antragsformular auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpass (EFP)
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Schusswaffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben (mit Einladung), benötigen Sie einen EFP, in den die erlaubnispflichtigen Schusswaffen eingetragen sind.
 
 
Antragsformular auf Erteilung eines Waffenscheins
Der Waffenschein ist die Erlaubnis zum zum zugriffsbereiten Führen einer (erlaubnispflichtigen) Schusswaffe. Dieser wird auf höchstens drei Jahre erteilt.
 
 
Antragsformular auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins
Der kleine Waffenschein ist die Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Diese Erlaubnis wird unbefristet erteilt und gilt allgemein für das Führen von SRS-Waffen.
 
 
Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
Das Überlassen von Schusswaffen aufgrund einer Erwerbserlaubnis ist bei der Waffenbehörde, innerhalb von 14 Tagen nach Überlassen, anzuzeigen.
 
 
Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen
Der Erwerb von Schusswaffen aufgrund einer Erwerbserlaubnis ist bei der Waffenbehörde, innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, anzuzeigen.
 
 
Beleg über den vorübergehenden Verleih einer Schusswaffe
Der Leihgeber überlässt dem Leihnehmer nur für die Dauer von maximal einem Monat (ab Datum der Überlassung) und lediglich für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck bzw. im Zusammenhang damit, die entsprechenden Schusswaffe(n).
 
 
 
        
 
 
 

 

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Stand: 19. Dezember 2020