![]() |
|
|
|
|
|
||
|
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Das Waffengesetz (11.10.2002, zuletzt geändert am 17.07.2009) |
|||
|
|
|||
|
|
|||
Das Beschussgesetz |
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes zur theoretischen Waffensachkunde-Prüfung |
|||
|
|
|||
|
Hier finden Sie die aktuellen Durchwahlnummern und Öffnungszeiten des LKA 573 Berlin |
|||
|
|
|||
|
Formulare |
|||
|
|
|||
| Antragsformular auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte | |||
| Die Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (und Munition). | |||
|
|
|||
| Antragsformular auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) | |||
| Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Schusswaffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben (mit Einladung), benötigen Sie einen EFP, in den die erlaubnispflichtigen Schusswaffen eingetragen sind. | |||
|
|
|||
| Antragsformular auf Erteilung eines Waffenscheins | |||
| Der Waffenschein ist die Erlaubnis zum zum zugriffsbereiten Führen einer (erlaubnispflichtigen) Schusswaffe. Dieser wird auf höchstens drei Jahre erteilt. | |||
|
|
|||
| Antragsformular auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins | |||
| Der kleine Waffenschein ist die Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Diese Erlaubnis wird unbefristet erteilt und gilt allgemein für das Führen von SRS-Waffen. | |||
|
|
|||
| Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen | |||
| Das Überlassen von Schusswaffen aufgrund einer Erwerbserlaubnis ist bei der Waffenbehörde, innerhalb von 14 Tagen nach Überlassen, anzuzeigen. | |||
|
|
|||
| Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen | |||
| Der Erwerb von Schusswaffen aufgrund einer Erwerbserlaubnis ist bei der Waffenbehörde, innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, anzuzeigen. | |||
|
|
|||
| Beleg über den vorübergehenden Verleih einer Schusswaffe | |||
| Der Leihgeber überlässt dem Leihnehmer nur für die Dauer von maximal einem Monat (ab Datum der Überlassung) und lediglich für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck bzw. im Zusammenhang damit, die entsprechenden Schusswaffe(n). | |||
|
|
|||