Waffenfachkunde für den Handel mit Waffen und Munition

 

Die Schulungen finden in der Regel, jeweils an zwei verlängerten Wochenenden statt.

 

 

 Termine für das Jahr 2012 

 

Lehrgang: FK-WH-1-2012   
17. bis 19. Februar 2012 und 24. bis 26. Februar 2012
jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Prüfungstermin bei der IHK Berlin: voraussichtlich am
29.02./01.03.2012
 Info-Seite (PDF)
 Meldeformular (PDF)
 

 

Lehrgang: FK-WH-2-2012   
11. bis 13. Mai 2012 und 18. bis 20. Mai 2012
jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Prüfungstermin bei der IHK Berlin: voraussichtlich am
23.05./24.05.2012
 Info-Seite (PDF)
 Meldeformular (PDF)
 

 

Lehrgang: FK-WH-3-2012   
06. bis 08. Juli 2012 und 13. bis 15. Juli 2012
jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Prüfungstermin bei der IHK Berlin: voraussichtlich am
18.07./19.07.2012
 Info-Seite (PDF)
 Meldeformular (PDF)
 

 

Lehrgang: FK-WH-4-2012   
14. bis 16. September 2012 und 21. bis 23. September 2012
jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Prüfungstermin bei der IHK Berlin: voraussichtlich am
26.09./27.09.2012
 Info-Seite (PDF)
 Meldeformular (PDF)
 

 

Lehrgang: FK-WH-5-2012   
16. bis 18. November 2012 und 23. bis 25. November 2012
jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Prüfungstermin bei der IHK Berlin: voraussichtlich am
28.11./29.11.2012
 Info-Seite (PDF)
 Meldeformular (PDF)

 

 Zusatzmodule 

 

Lehrgang: FK-WH-ZM-Sch-2012 
fakultativer Erweiterungslehrgang welcher eine Einweisung auf das praktische Schießen (kein Verteidigungsschießen) der handelsüblichen Schusswaffen beinhaltet.
 Informationen auf Nachfrage:
  telefonisch als auch per E-Post

 

 Sonderlehrgänge 

 

 
Gesonderte Lehrgangstermine für geschlossene Gruppen sind auf Anfrage möglich,
bitte wenden Sie sich telefonisch als auch per E-Post an uns!

 

 Allgemeines 

 

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Waffenschule Berlin.
 
Bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft in Berlin, sind wir Ihnen auch gern behilflich.
 
Wir bemühen uns die Lehrgangsteilnehmer optimal auf die bevorstehende IHK-Prüfung vorzubereiten.
Hierzu erhalten Sie bei Beginn des Lehrganges, die Schulungsunterlagen mit umfangreichem Bildmaterial, sowie das aktuelle Waffengesetz. Diese Unterlagen dienen Ihnen auch nach der Prüfung als praktisches Nachschlagewerk.
 
Ergänzend dazu steht uns ein entsprechender Schulungsraum, sowie der erforderliche Fundus zur Verfügung.
Anhand des Aufbaues der Schulung, stellen wir uns bei Bedarf auf individuelle Gegebenheiten der Auszubildenden ein.
Der Unterricht wird durch entsprechende PowerPoint-Präsentationen unterstützt, indem ergänzend zu den Schulungsunterlagen u.a. weitere Bilder & Videos zum Verständnis des Unterrichtsstoffes beitragen.
 
Selbstverständlich begleiten wir unsere Schüler am Prüfungstermin, zur IHK-Berlin und geben Ihnen "seelische und moralische Unterstützung".
 
Aber auch nach erfolgter Prüfung und Geschäftsaufnahme stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

 Fragen und Antworten 

 

Wozu benötigen Sie eine Waffenfachkundeprüfung?
Waffen verkörpern ein erhebliches Gefährdungspotenzial, daher unterliegen der Umgang mit Waffen und Munition, sowie der Handel mit Waffen und Munition gesetzlichen Regelungen.
Wer  Waffen- / Munitionshandel (Handel betreibt, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt) betreiben möchte, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis von der für Ihn zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis / Stellvertretererlaubnis wird durch die Behörde u.a. versagt, wenn
- der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung (§ 6) nicht besitzt,
- der Antragsteller nicht die erforderliche Fachkunde nachweist (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 WaffG).
 
Wie kann die Fachkunde nachgewiesen werden?
Die Fachkunde ist durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde ( Industrie- und Handelskammer -  IHK ) nachzuweisen.
Die Fachkunde braucht nicht nachzuweisen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
 
Wo beantragen Sie Ihre Waffenhandelserlaubnis / Stellvertretererlaubnis?
Die Waffenhandelserlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die für das Land Berlin zuständige Behörde ist: Der Polizeipräsident in Berlin - LKA 573
 
Für welche Waffen- & Munitionsarten kann eine Waffenhandelserlaubnis / Stellvertretererlaubnis beantragt werden?
Die Waffenhandelserlaubnis / Stellvertretererlaubnis kann für folgende Waffen- & Munitionsarten beantragt werden:
1. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes
1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.
2. Munition
2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).
Die aufgeführten Teilbereiche sind verbindlich, können aber einzeln oder als Gesamtheit beantragt werden.
 
Die Anmeldung zur Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition.
Ansprechpartnerin für die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition, bei der IHK Berlin ist Frau Schulz ( Tel.: 030 31510-443 ).
Sollten Sie nicht in Berlin wohnhaft sein, benötigen Sie eine sog. "Freistellungserklärung" von der für Sie zuständigen IHK / Waffenrechtsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsplätze schnell ausgefüllt sind, daher bitten wir Sie, sich rechtzeitig zur Prüfung bei der IHK anzumelden, da wir keine Garantie zur Prüfungsteilnahme übernehmen können.
Verlinkung zur IHK Berlin - Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition