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- Waffensachkunde für
Waffenträger
Sie benötigen eine Waffensachkunde
für Berufswaffenräger ....
... wir helfen Ihnen dabei
Allgemeines
- Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Waffenschule Berlin
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- Hier können Sie, durch
anklicken des grün hinterlegten Hyperlink, unsere Teilnahmebedingungen
für Lehrgänge und Seminare, Stand 12.05.2020 als PDF Datei
herunterladen.
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- Unterkunft
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Bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft in Berlin, sind wir Ihnen auch gern
behilflich..
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- Allgemein
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Gesonderte Lehrgangstermine für geschlossene Gruppen sind auf Anfrage möglich,
bitte wenden Sie sich telefonisch als auch per
E-Mail an uns!
Sollten Sie Interesse an diesem Lehrgang haben - jedoch zu einem anderem Termin,
so wenden Sie sich bitte per E-Mail
oder telefonisch an uns, wir werden Sie informieren,
wenn ein neuer Lehrgangstermin bekannt gegeben wird.
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- Der Lehrgang beinhaltet folgende Themenbereiche:
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- 1.
Begrüßung, rechtliche Grundlagen für die Waffensachkunde
2.
- Waffen- und Munitionstechnische Begriffe / Waffenrechtliche Begriffe
- 3.
- Verbotene Gegenstände
- 4.
- Beschuss & Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
- 5.
- Hauptteile von Schusswaffen
- 6.
- Kurzwaffen (Pistolen & Revolver)
- 7.
- Munition und Geschosse
- 8.
- Kaliber
- 9.
- Ballistik (Definitionen, Flugbahn und Gefahrenbereiche)
- 10.
- Die Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), persönliche Eignung (§ 6 WaffG), Sachkunde (§ 7 WaffG) & das Bedürfnis
11.
Der Erwerb / Besitz von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (§ 28 WaffG)
12.
Erwerbsberechtigungen (WBK´s & Munitionserwerbsschein), Anzeigepflichten
13.
EFP & Verbringen
- 14.
- Führen und Schießen (Waffenscheine und Schießerlaubnis)
- 15.
- Der Umgang mit Verteidigungswaffen und Munition
- 16.
- Der Umgang auf dem Schießstand
- 17.
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- 18.
- Notwehr und Notstand
- 19.
- Die Aufbewahrung von Waffen und Munition
- 20.
- Erkennen & Identifizieren von Schusswaffen (Schlussfolgerung auf deren Funktion, Gefahrenbereiche, Handhabung, Führen, Erwerbsberechtigung usw.)
- 21.
- praktisches Schießen (kein Verteidigungsschießen)
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Die Prüfung
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Vorraussetzung zum Ablegen der Prüfung, ist die Teilnahme am Lehrgang.
Die Prüfung ist nichtöffentlich, sie ist gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 der AWaffV theoretisch (schriftlich) und praktisch abzulegen.
Die Prüfungsfragen zur theoretischen Prüfung, werden aus dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes ausgesucht.
Die Prüfungsordnung kann durch die Lehrgangsteilnehmer in der Waffenschule Berlin eingesehen werden.
Unser Ziel ist es, die Lehrgangsteilnehmer optimal auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten.
Hierzu erhalten Sie bei Beginn des Lehrganges, die Schulungsunterlagen mit umfangreichem Bildmaterial.
Diese Unterlagen dienen Ihnen auch nach der Prüfung als praktisches Nachschlagewerk.
Ergänzend dazu steht uns ein entsprechender Schulungsraum, sowie der erforderliche Fundus zur Verfügung.
Beim Schießen wird die Theorie in die Praxis umgesetzt und die sichere Handhabung und der Umgang mit der Waffe trainiert.
Anhand des Aufbaues der Schulung, stellen wir uns bei Bedarf auf individuelle Gegebenheiten der Auszubildenden ein.
Der Unterricht wird durch entsprechende PowerPoint-Präsentationen unterstützt, indem ergänzend zu den Schulungsunterlagen u.a. weitere Bilder & Videos zum Verständnis des Unterrichtsstoffes beitragen.
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Fragen und Antworten
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- Wozu benötigen Sie eine Waffensachkundeprüfung?
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Sie sind eine gefährdete Person,
sie möchten als bewaffnetes Bewachungspersonal arbeiten,
sie möchten Berufswaffenträger werden,
sie möchten als Geldtransportfahrer arbeiten
und eine erwerbsscheinpflichtige Schusswaffe führen, dann benötigen
Sie die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis.
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Waffen verkörpern ein erhebliches Gefährdungspotenzial, daher unterliegt der Umgang mit Waffen und Munition gesetzlichen Regelungen.
Wer erwerbsscheinpflichtige Schusswaffen / Munition (z.B. als Bewachungsunternehmer bzw. als dessen Bewachungspersonal) erwerben und besitzen möchte, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis von der für Ihn zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) wird durch die Behörde u.a. versagt, wenn
- der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung (§ 6) nicht besitzt,
- der Antragsteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweist (§ 7 WaffG),
- der Antragsteller kein Bedürfnis (§ 8) nachweisen kann.
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Die Waffenbesitzkarte ist das Erlaubnisdokument für den Erwerb
und den Besitz der erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe.
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Der Waffenschein ist die Legitimation zum zugriffbereiten
Führen der erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe.
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- Wie kann die Sachkunde nachgewiesen werden?
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Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer
- eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder
- seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
Der Nachweis durch Tätigkeit / Ausbildung , kann beigebracht werden durch:
- eine Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk,
- die Fachkundeprüfung für das Waffengewerbe oder die bestandene Jägerprüfung.
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- Wo beantragen Sie Ihre waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte)?
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- Die waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die für das Land Berlin zuständige Behörde ist: Der Polizeipräsident in Berlin - LKA
553
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- Wie melde ich mich zur Waffensachkunde, bei der Waffenschule Berlin an?
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- Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen der Waffenschule Berlin muss schriftlich,
mit dem dafür vorgesehenen
Formular, erfolgen.
Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Teilnahmebestätigung, i.d.R. in Form der Rechnung zum entsprechenden Lehrgang.
Ihre Schulungsunterlagen erhalten Sie am Schulungsort.
Eine Teilnahme ohne Zahlung wird ausgeschlossen.
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- Wo findet der Sachkundelehrgang, der
Waffenschule Berlin, statt?
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- Der Lehrgang findet in unseren Räumen auf dem Gewerbehof Dobrinski,
in der Mahlsdorfer Straße 3 – 6 in 12555 Berlin (Köpenick) statt. Anfahrtsskizze
Der praktische Teil wird auf einer zugelassenen Schießstätte
durchgeführt, die Adresse wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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Gibt es eine
Mittagspause?
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- Ja, die Mittagsverpflegung erfolgt à la carte (Selbstzahler) in
einem nahegelegenen Lokal oder „auf eigene Faust“. Am Prüfungstag
bringen Sie Ihre Verpflegung bitte selbst mit.
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