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Auf den folgenden Seiten finden Sie die Informationen 
zu unseren Lehrgängen zur Waffensachkunde für Waffenträger

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Sie benötigen eine Waffensachkunde für Berufswaffenräger ....

 

Lehrgang zur Waffensachkunde für Waffenträger nach § 7 WaffG

 
 
Vereins- & Verbandsunabhängig
 
Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission der Waffenschule Berlin durchgeführt, eine entsprechende Genehmigung vom LKA-Berlin über die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition liegt uns vor.
        
 
Wozu benötigen Sie eine Waffenfachkundeprüfung?

Sie sind eine gefährdete Person,
sie möchten als bewaffnetes Bewachungspersonal arbeiten,
sie möchten Berufswaffenträger werden,
sie möchten als Geldtransportfahrer arbeiten
und eine erwerbsscheinpflichtige Schusswaffe führen, dann benötigen Sie die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis.

Waffen verkörpern ein erhebliches Gefährdungspotenzial, daher unterliegt der Umgang mit Waffen und Munition gesetzlichen Regelungen.
Wer erwerbsscheinpflichtige Schusswaffen / Munition (z.B. als Bewachungsunternehmer bzw. als dessen Bewachungspersonal) erwerben und besitzen möchte, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis von der für Ihn zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) wird durch die Behörde u.a. versagt, wenn
- der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung (§ 6) nicht besitzt,
- der Antragsteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweist (§ 7 WaffG),
- der Antragsteller kein Bedürfnis (§ 8) nachweisen kann.

Die Waffenbesitzkarte ist das Erlaubnisdokument für den Erwerb und den Besitz der erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe.

Der Waffenschein ist die Legitimation zum zugriffbereiten Führen der erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe.

 
Kostenpunkt
 
Die Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt / dem Anmeldeformular für den entsprechenden Lehrgang.
Diese finden Sie jeweils neben dem entsprechenden Lehrgangstermin.
 
 
Weitere Informationen
 
Für weitere Informationen, wählen Sie bitte den entsprechenden Button in der oberen Navigationsleiste.
Sollten anschließend noch Fragen unbeantwortet sein, so stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.
 
 
 
 
 

 

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Stand: 08. Januar 2024